Der Gang zum Rechtsanwalt ist nicht immer teuer, aber meistens wertvoll. Wir wollen nicht, dass Sie aus Angst vor ungeahnten Kosten, den Weg zu einer kompetenten Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt vermeiden. Daher pflegen wir eine transparente Kostenpolitik und klären mit Ihnen gerne auch im Vorfeld die zu erwartenden Kosten.
Die Gebühren bzw. Kosten der Rechtsanwälte sind prinzipiell im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dabei richten sich die Gebühren für anwaltliche Vertretung nach dem Gegenstandswert und Art der Tätigkeit des Rechtsanwalts („Gebührentatbestand“). Die gängisten Tätigkeiten in zivilrechtlichen Verfahren sind die außergerichtliche Vertretung („Geschäftsgebühr“), die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren („Verfahrensgebühr“), die Vetretung in einem Termin („Terminsgebühr“) oder die Gebühr für die Mitwirkung an einer Einigung („Einigungsgebühr“).
In strafrechtlichen Konstellationen sind die Gebühren durch Rahmensätze („Betragsrahmengebühren“) geregelt.

Die Gebühren für eine erste Beratung waren vormals bei 190.- Euro (netto; 226,10 Euro brutto) gedeckelt. In der Zwischenzeit gilt es sich für eine Erstberatung jedoch mit dem Mandanten abzustimmen und eine Vereinbarung über die Gebühren zu treffen. Die Erstberatung dient dabei einer ersten Einschätzung und Strukturierung der Situation und soll erste grobe Handlungsmöglichkeiten und rechtliche Probleme aufzeigen. Bevor die Beratung dann in die Tiefe geht, sollte man sich spätestens zum Thema der Kosten absprechen.
In vielen Fällen bietet sich sowohl für Rechtsanwalt, als auch für den Mandanten die Vereinbarung eines stundenbasierten Honorars an. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen kein Streitwert konkret bestimmbar ist oder sich der Umfang und Aufwand noch nicht absehen lassen (insb. Testamentsgestaltung, Vertragsgestaltungen, o.ä.). Die Höhe des Stundensatzes hängt dabei vom Rechtsgebiet (Schwerpunkt, Fachausbildung), der persönlichen Situation des Mandanten und den Umständen des Falles ab und variiert zwischen 190.- Euro (226,10 Euro brutto) und 320.- Euro (380,80 Euro brutto) pro Stunde. Der Regelsatz / Mittelsatz unserer Kanzlei liegt hier bei 240.- Euro (285,60 Euro brutto) pro Stunde.
Da wir nicht immer mit unserer kompletten Arbeit in Vorleistung gehen können und sich viele Fälle auch lange Zeit hinziehen, verlangen wir regelmäßig nach § 9 RVG einen Vorschuss auf unsere Gebühren.
Es besteht für mittellose Rechtssuchende auch die Möglichkeit Beratungshilfe oder Verfahren- bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen.
In jedem Fall gilt:
Haben Sie Fragen zu den Kosten und Gebühren? Zögern Sie nicht, uns darauf anzusprechen!